Ein Gemeinsamer Pfarrgemeinderat wird gewählt in der
- Pfarreiengemeinschaft Besengau Bastheim
- Pfarreiengemeinschaft Fladungen-Nordheim
- Pfarreiengemeinschaft Franziska Streitel Mellrichstadt
Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat fördert lebendige Gemeinden und Gemeinschaften und setzt sich dafür ein, dass die durch den Rat im Pastoralen Raum formulierten Ziele bzw. das für den Pastoralen Raum erarbeitete Konzept in seiner Pfarreiengemeinschaft umgesetzt werden. Des Weiteren ist es seine Aufgabe, Fragen, die die Gemeinden betreffen, zu beraten, gemeinsam mit der in der Pfarreiengemeinschaft zuständigen hauptamtlichen Ansprechperson des Pastoralteams das notwendige Handeln nach der konkreten Situation in den Gemeinden zu beschließen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen. (Satzung der Gemeinsamen Pfarrgemeinderäte im Bistum Würzburg §3 Absatz 2)
Die Anzahl der Mitglieder wird in der Weise auf die Gemeinden aufgeteilt, dass jede Gemeinde zwei Mitglieder stellt.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen/Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Pfarreiengemeinschaft ihren Hauptwohnsitz haben.
Wählbar sind Katholikinnen/Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarreiengemeinschaft ihren Wohnsitz haben.

