Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

Vorschau auf die Kirchenverwaltungswahl 2024

Im November 2024 endet die sechsjährige Amtsperiode der bestehenden Kirchenverwaltung und es wird neu gewählt. Dazu braucht es geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, Männer und Frauen aus der Pfarrei, die bereit sind, als Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei Verantwortung zu übernehmen und die Kirche vor Ort mitzugestalten. Sie sind jetzt schon eingeladen, Ihr Interesse an Ihrer Mitwirkung in der KV zu signalisieren oder auch Personen vorzuschlagen, die Sie kennen und für besonders geeignet halten. Nehmen Sie zu diesem Zwecke gerne mit ihren Kirchenverwaltungen oder den Ortszuständigen aus dem Pastoralteam Kontakt auf.

Auch wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KV“ meist im Hintergrund agieren, so sind die Ergebnisse ihrer Arbeit doch für alle sichtbar: Die Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert oder Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt. Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarreimitglieder offiziell nach außen. In der Kirchenverwaltung fallen sehr viele Entscheidungen, die das Leben in der Pfarrei maßgeblich steuern und prägen: Wo will die Pfarrei künftig investieren? Welche Mittel werden hier bereitgestellt? Welche Angebote sollen ausgebaut werden?

Die Kirchenverwaltung ist ein wichtiger Dienst an den Menschen in der Pfarrei, von dem alle profitieren. Deshalb danken wir den engagierten Mitgliedern unserer derzeitigen KV für Ihre wichtige Arbeit, die sie seit ihrer Wahl im Jahr 2018 leisten! Im Laufe des Frühjahrs wird es in unserem Pastoralen Raum Informationsabende zum Ablauf der Wahl im November 2024 geben.

Bildung und Zusammensetzung des Wahlausschusses (§ 2 GStVWO)

Acht Wochen vor dem Wahltermin (bis zum 30.09.2024) wird ein Wahlausschuss gebildet.

Dem Wahlausschuss gehören an:
1. der Pfarrer oder stellvertretend die/der Ortszuständige aus dem Pastoralteam,
2. zwei von der Kirchenverwaltung gewählte Mitglieder und
3. zwei vom Gemeindeteam gewählte Mitglieder.
Fehlt eines der Gremien, so wählt das andere alle vier Mitglieder, fehlen beide Gremien, so bestimmt der Pfarrer oder die/der Ortszuständige aus dem Pastoralteam die Mitglieder des Wahlausschusses.
Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer.

Ablaufplan Kirchenverwaltungswahl

89,5 KB
2024-06-19_Ablaufplan_KV-Wahl.pdf
19.09.2024 | © privat